Was tun, wenn‘s hagelt?
In den Sommermonaten haben Hagelgewitter wieder Hochkonjunktur. Laut Hagelatlas 2024 hat die Häufigkeit und Intensität der Hagelniederschläge im Laufe der letzten Jahre zugenommen.
Allein im Juni 2023 entstanden durch die Unwetter „Lambert“ und „Kay“ an Kraftfahrzeugen Schäden durch Hagel und Sturm in Höhe von rund 350 Millionen Euro. Die Experten von DEKRA sagen, was im Schadenfall zu beachten ist.
Wer zahlt? Wer sein Fahrzeug vor einer anrückenden Hagelfront nicht mehr rechtzeitig in Sicherheit bringen kann, für den stellt sich umgehend die Frage nach dem Versicherungsschutz. Hier gilt: Hagelschäden sind in vollem Umfang gedeckt, wenn das Fahrzeug eine Teil- oder Vollkaskoversicherung hat. Besteht nur eine Haftpflichtpolice, muss der Eigner den Schaden aus eigener Tasche berappen.
Alles fotografiert? Unmittelbar nach dem Hagelgewitter empfiehlt es sich, die Schäden am
Fahrzeug aus den verschiedenen Richtungen zu fotografieren. Auch Nahaufnahmen von den
beschädigten Bereichen sowie von den Hagelkörnern sind zu empfehlen. Außerdem ist für die Versicherung das Datum, die Uhrzeit und der Ort des Hagelschauers zu notieren.
Schaden gemindert? Ist beim Hagelschlag eine Scheibe zu Bruch gegangen und dringt Wasser ein, sind Eigentümer oder Eigentümerinnen verpflichtet, im Rahmen ihrer Schadenminderungspflicht (Paragraf 254 BGB) den Schaden gering zu halten, zum Beispiel durch Abdecken der Scheibe.
Schaden gemeldet? Anschließend den Schaden umgehend dem Versicherer melden. In vielen Fällen geht das mit einem Online-Formular des Unternehmens. In der Regel schaltet die Versicherung danach einen Gutachter ein, der den Schadenumfang ermittelt und den Reparaturweg festlegt.
Reparatur oder Auszahlung? Sobald das Gutachten vorliegt und die Versicherung grünes Licht gibt, kann das Fahrzeug instandgesetzt werden. Alternativ kann sich der Besitzer die Schadensumme auch auszahlen lassen. Wer die Freigabe der Versicherung nicht abwartet und den Wagen vorher zur Reparatur gibt, riskiert auf den Reparaturkosten sitzen zu bleiben. (DEKRA Info)
Bildquelle: AUTO.net-GLASinnovation gmbh
Text-Quelle: DEKRA e.V.