Was Betriebe beachten müssen

Corona-Testpflicht

4. Mai 2021

Seit dem 23. April 2021 gilt ein Testpflichtangebot in Betrieben. Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern Corona-Testangebote frei zur Verfügung stellen.

Corona-Tests sind ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Pandemie und je öfter man testet, desto früher kann eine Ausbreitung des Corona-Virus in Betrieben vermieden werden. Aus diesem Grund hat der Bund eine Änderung der Corona- Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Hierbei sind Betriebe ab dem 23. April dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Schnell-Test anzubieten.

Welche Tests müssen die Betriebe anbieten?
Arbeitgeber können nach der Corona-ArbSchV folgende Tests anbieten:

  • Selbsttests
  • PoC-Antigenschnelltests (nur durch medizinisches oder geschultes Personal)
  • PCR-Tests (Auswertung erfolgt durch Labore)

Das Coronavirus und zu ergreifende Schutzmaßnahmen
Aktuelle Informationen und die wichtigsten Fragen finden Sie hier.

04.05.2021  Redaktion autoglaser.de und smart-repair.de

 

 

 

 


Alexandra Goeke

Bildquelle: pixabayhttps

Autor: AUTO.net GLASinnovation
Quelle: AUTO.net GLASinnovation gmbh

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