Was Betriebe beachten müssen
Seit dem 23. April 2021 gilt ein Testpflichtangebot in Betrieben. Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern Corona-Testangebote frei zur Verfügung stellen.
Corona-Tests sind ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Pandemie und je öfter man testet, desto früher kann eine Ausbreitung des Corona-Virus in Betrieben vermieden werden. Aus diesem Grund hat der Bund eine Änderung der Corona- Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Hierbei sind Betriebe ab dem 23. April dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Schnell-Test anzubieten.
Welche Tests müssen die Betriebe anbieten?
Arbeitgeber können nach der Corona-ArbSchV folgende Tests anbieten:
Das Coronavirus und zu ergreifende Schutzmaßnahmen
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04.05.2021 Redaktion autoglaser.de und smart-repair.de
Alexandra Goeke
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