Neuregulierung der REACH Verordnung

REACH: Sika gibt K&L-Betrieben Sicherheit im Umgang mit PU-Produkten

23. Juni 2023

Die Neuregulierung der REACH Verordnung fordert ab 24. August 2023 eine Schulungspflicht für jeden gewerblichen Verarbeiter, der Produkte mit einem Gehalt monomerer Diisocyanate >0,1 % verwendet.

Ab diesem Zeitpunkt muss beim Verarbeiten dieser Materialien ein Nachweis zur entsprechenden Schulung im Umgang mit chemischen Produkten erbracht werden. Das gilt auch für Karosserie und Lackierbetriebe. Sika informiert transparent über diesen Prozess, erleichtert seinen Kunden den Zugang zu Online-Trainings und bietet darüber hinaus innovative Produktlösungen, bei denen die Schulungspflicht entfällt.

Diisocyanate sind Bestandteil zahlreicher Kleb- und Dichtstoffe auf Polyurethanbasis. Auch in Schäumen der Automobil- oder Bauindustrie und bei der Aushärtung verschiedenster Lacksysteme können reaktive Isocyanat-Gruppen enthalten sein. Während der Verarbeitung kann es bei mangelnden Schutzmaßnahmen zu einer Reizung der Atemweg kommen, weshalb die Gesetzgebung mithilfe der Schulungspflicht jeden Anwender nochmals für das Einhalten der im Sicherheitsdatenblatt vorgegeben Schutzmaßnahmen sensibilisiert. Dies gilt bei der Verarbeitung betroffener Materialien mit einem Anteil monomerer Diisocyanate >0,1%. Bis zum Stichtag am 24. August 2023 müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass bei ihnen beschäftigte Fachkräfte eine entsprechende Schulung zum richtigen Umgang mit Diisocyanaten absolviert haben.

Hier bietet Sika verschiedene Lösungen an, um den neuen Regulierungen zu entsprechen.

Aktualisierte Verpackungshinweise und Sicherheitsdatenblätter geben Auskunft über möglichen Schulungsbedarf

Professionelle Anwender, die von dieser Regelung betroffene Sika Produkte nutzen, werden bereits seit 2022 durch einen entsprechenden Verpackungshinweis auf die Schulungspflicht aufmerksam gemacht. Zudem sind die Hinweise auch in den online abrufbaren Sicherheitsdatenblättern einsehbar. Besteht Schulungsbedarf, bietet Sika auf seiner Website unter https://deu.sika.com/de/veranstaltungen/pu-training.html einen kostenfreien Zugang zu den Online-Arbeitssicherheits-Trainings des Fachverbands ISOPA. Der durch die Teilnahme erworbene Schulungsnachweis behält fünf Jahre seine Gültigkeit. „Wir als Hersteller halten Sicherheit und Schutz bei der Verarbeitung chemischer Produkte für richtig und wichtig, deshalb haben wir uns bewusst für diese Möglichkeit entschieden“ betont Jochen Gaukel, Bereichsleiter Vertrieb Sika Handel Industry.

Innovative Technologien ermöglichen Anwendung ohne REACH-Training

Als führender Hersteller von Dicht- und Klebstoffen auf Polyurethanbasis ist sich Sika der hohen Verantwortung gegenüber seinen Kunden bewusst und geht über die reine Kennzeichnungspflicht hinaus. Mit der Sikaflex®-500er Serie und den neu entwickelten SikaTack® Purform® PKW-Scheibenklebstoffen erhalten professionelle Anwender daher nachhaltige und leistungsfähige Lösungen, die ganz ohne zusätzlichen Schulungsaufwand verwendet werden können.

Die Neuregulierung der REACH Verordnung fordert ab 24. August eine Schulungspflicht bei der Verarbeitung diisocyanathaltiger Produkte mit einem Gehalt >0,1%

Die Kleb- und Dichtstoffe der Sikaflex®-500er Serie sind besonders emissionsarm und haften auf einer Vielzahl an Untergründen ohne Primer. Die auf Basis silanterminierter Polymere (STP) formulierten Produkte überzeugen durch ihre hohe Alterungs- und Witterungsbeständigkeit. Die neuartigen SikaTack® Purform® Scheibenklebstoffe für die PKW-Ersatzverglasung besitzen alle einen Gehalt monomerer Diisocyanate, der deutlich unter der 0,1%-Grenze liegt. Trotzdem leisten diese Produkte die hohen mechanischen Festigkeiten der bewährten Sika PU-Technologie und konnten hinsichtlich ihrer Verarbeitungs- und Produkteigenschaften, zum Beispiel hinsichtlich Vorbehandlung und Offenzeiten, nochmals verbessert werden.

Das Wichtigste zum Thema REACH-Verordnung:

  • Ab dem 24. August 2023 gilt eine Schulungspflicht für die Verarbeitung diisocyanathaltiger Produkte mit einem Monomer-Gehalt >0,1%
  • Sika ermöglicht den kostenfreien Zugang zu Online-Trainings über einen Link auf der Hersteller-Website.
  • Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass jeder Verarbeiter im K&L-Betrieb, der betroffene Produkte verwendet, auch geschult ist. Der Betrieb muss die für 5 Jahre gültigen Zertifikate entsprechend hinterlegen.
  • Die Sikaflex®-500er Serie und die SikaTack® Purform PU-Scheibenklebstoffe enthalten keine Diisocyanate bzw. liegen bereits jetzt unter dem Schwellenwert – die Schulungspflicht für Verarbeiter entfällt. Trotzdem ist ein Training zum Thema Arbeitsschutz allgemein zu empfehlen.
  • Durch die Weiterentwicklung der Sika Produkte konnten Qualität und Verarbeitungseigenschaften erneut verbessert werden.

Sika Deutschland GmbH
Hauptsitz Stuttgart
Kornwestheimer Straße 103-107
70439 Stuttgart  
Telefon +49 711 8009 0
Telefax +49 711 8009 321
Email: info@de.sika.com  
Internet: www.sika.de

 

Autor: Sika Deutschland GmbH
Quelle: Sika Deutschland GmbH

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