Leichtmetallfelge beschädigt
Ob eigenes Fahrzeug oder Leasingrückläufer, eine verkratzte oder gar verbeulte Felge ist immer ein Dorn im Auge oder gar mit einer gerne in der Liste angestrichenen Wertminderung verbunden.
Was also kann man bzw. darf man tun, wenn´s doch mal geknirscht hat?
Grundsätzlich sind Reparaturen möglich, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Vorgaben der Fahrzeug- bzw. Felgenhersteller sind hierbei genauso heranzuziehen und zu beachten, wie die in der „Beschreibung zu optischen Radaufbereitung vom 5.11.2010“ des Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik (FKT) festgelegten Grundlagen für die Beurteilung des Beschädigungsgrades einer Felge und die Bedingungen für deren Bearbeitung:
Bildquelle: CARTEC SMART REPAIR SYSTEMS
Weitere technische Informationen zur optischen Aufbereitung von Leichtmetallrädern erhalten Sie in der Ausgabe Nr. 04/2023 IFL-Informationen (Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e.V.
Die Redaktion smart-repair.de
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