Derzeit erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails zum Thema Kurzarbeitergeld. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor betrügerischen Kurzarbeitergeld-Mails.
Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails, die unter der Mailadresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de versandt werden, informiert die BA in einem Rundschreiben. Die Absender wollen so an persönliche Kundendaten gelangen.
„In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten“, erklärt die BA. Im Absender sei keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben.
Die Bundesagentur sei nicht Absender dieser Mail. Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen. Die Agentur fordere Arbeitgeber auch allgemein nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.
Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe telefonisch unter der zentralen gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber 0800 4 5555 20. Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld telefonisch oder online anzeigen, so die Bundesagentur für Arbeit.
Die Vordruck zur Anzeige und alle relevanten Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie auch auf der
Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Alexandra Goeke
Redaktion autoglaser.de, smart-repair.de 14.04.2020