Pflichten des Arbeitgebers bei einem Arbeitsunfall
Was ist ein Arbeitsunfall (AUn)? Ist es z.B. ein Arbeitsunfall, wenn ein Mitarbeiter versehentlich mit dem Knie vor eine Ecke läuft, sich eine leichte Prellung zuzieht und zum Arzt geht, der ihn dann darauf eine Woche krankschreibt?
Als AUn wird ein Unfall bei der eigentlichen Tätigkeit sowie auf dem Weg zur und von der Arbeit bezeichnet. Weiterhin gelten Unfälle bei Betriebssport und betrieblichen Veranstaltungen wie Fortbildungen, Besprechungen und Betriebsfeiern und die jeweiligen Wegeunfälle als AUn.
Meldepflicht und Unfallanzeige
Erst, wenn ein AUn zu einer mehr als 3-tägigen Arbeitsunfähigkeit führt, besteht Meldepflicht an die zuständige BG oder Unfallkasse. Die Meldefrist beträgt 3 Tage und beginnt am Tag nach dem Unfall, es gelten Kalender- nicht Arbeitstage!
Wichtig: Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, hat auch dieser die Meldung zu unterschreiben.
Bei tödlichen AUn, Massenunfällen oder AUn mit schweren gesundheitlichen Schäden besteht sofortige Meldepflicht!
Im Zweifelsfall seitens des Arbeitgebers, ob eine Meldepflicht besteht oder nicht, lieber auf Nummer sicher gehen und melden.
Eine Kopie der Unfallanzeige muss den Lohnunterlagen beigelegt werden, eine weitere an das staatliche Amt für Arbeitsschutz geschickt werden.
Außerdem muss der AUn dem Betriebsarzt und dem Sicherheitsbeauftragten gemeldet werden.
Und wozu das alles?
Aus den gemeldeten Daten können Unfall- und Erkrankungsrisiken abgeleitet werden, aus denen wiederum entsprechende Präventionsmaßnahmen gefolgert werden können. Zudem gehen die Daten in den Bericht bez. Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz der Bundesregierung an den Bundesrat ein und sie werden an die internationale Arbeitsorganisation (ILO) weitergeleitet.
Redaktion autoglaser.de und smart-repair.de 02.02.2023
Joachim Schmieg
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