Hagelschaden
Dellen im Blech oder kaputte Scheibe – Durch den Klimawandel steigt die Zahl an Unwettern mit Hagelschlag. iele Fahrzeuge sind nach einem Hagelsturm von kleinen Dellen übersät, auch Glasbruch ist nicht selten.
Zum Hagelschaden kommt es natürlich nicht nur dann, wenn das Fahrzeug nicht in einer Garage steht. Auch dann, wenn Sie bei einem Schauer unterwegs sind, lassen sich Hagelschäden am eigenen Fahrzeug nicht vermeiden. Hagelschäden am Auto sind nicht nur unschön, sondern spielen auch in Sachen der Wertminderung eine große Rolle, denn leider ist das Fahrzeug selbst nach der Instandsetzung nicht mehr so viel wert wie zuvor. Doch wer kommt für die Kosten auf?
Was zahlt die Teilkasko bei Hagelschäden?
Wenn Sie eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, dann übernimmt diese sämtliche Kosten von Blechschäden oder zerschlagenen Scheiben, die durch den Hagelschaden entstanden sind. Falls eine Reparatur teurer werden sollte als das ganze Auto wert ist, kann auch der Wiederbeschaffungswert erstattet werden. In diesem Fall würde die Versicherung den Restwert den Sie bei einem Verkauf des beschädigten Fahrzeugs noch erzielen würden, abziehen.
Selbstbeteiligung: Was muss ich selber bezahlen?
Sie zahlen für die Reparaturen von Hagelschäden nur die Selbstbeteiligung Ihrer Teilkasko. Sollten Sie eine Vollkaskoversicherung mit höherer Selbstbeteiligung abgeschlossen haben, behält der Versicherer bei der Erstattung Ihrer Reparaturrechnung nur den günstigeren Selbstbeteiligungsbetrag der Teilkasko ein.
Pluspunkt: Bei Teilkaskoschäden gibt es keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse somit bleibt in der Vollkasko Ihr Schadenfreiheitsrabatt nach einem Hagelschaden unberührt.
Was übernimmt die Teilkasko bei einem Schaden an der Autoscheibe?
Für einen reinen Glasschäden werden grundsätzlich keine Gutachten erstellt, hier übernimmt Ihre Teilkaskoversicherung den Ersatz der Autoscheibe, wenn diese durch eine Glasreparatur nicht mehr zu retten ist. Hier zahlen Sie nur den Selbstbehalt.
Falls kleinere Glasreparaturen anfallen, übernimmt diese die Teilkasko ohne Abzug der Selbstbeteiligung.
Wenn durch den Hagelschaden sowohl Karosserie und Verglasung beschädigt wurden, können Sie den Glasschaden unabhängig von den Blechschäden reparieren lassen. Damit Sie nicht zweimal die Selbstbeteiligung zahlen müssen, falls doch ein Scheibenaustausch nötig ist, sollten Sie darauf achten, dass der Gutachter die zerschlagenen Autoscheibe dem Hagelschaden zuordnet.
Gut zu wissen!
Sollte es der Fall sein, dass Sachverständige die Instandsetzungskosten niedriger einschätzt oder Sie überhaupt keinen Schaden feststellt können, dann haben Sie die Möglichkeit laut der Bestimmung „A.2.6 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung“ ein Sachverständigenverfahren einzuleiten.
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Ihre Alexandra Goeke Redaktion smart-repair.de 13.12.2018