Wenn Unternehmen auf Grund der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten, ist die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen eine gute Möglichkeit den Unternehmen finanziell unter die Arme zu greifen.
Alle wichtigen Informationen haben wir für Sie kurz und knapp zusammengestellt.
Nachstehend finden Sie:
Stundung von Sozialabgaben
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat die Möglichkeiten zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen modifiziert. Informationsschreiben vom Haus des Deutschen Handwerks.
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Mit dieser Vorlage können Sie die Stundung und Aussetzung der Vollziehung der Beiträge gemäß § 76 SGB IV für März und April 2020 bis auf Weiteres beantragen.
Information zu den Maßnahmen der vom Corona-Virus betroffenen Arbeitgeber und Mitglieder bei der Zahlung der Beiträge
Der
GKV-Spitzenverband informiert ergänzend über die aus beitragsrechtlicher Sicht zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Unterstützung der von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffenen Arbeitgeber und Mitglieder, die ihre Beiträge selber zahlen.
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Bleiben Sie gesund!
Alexandra Goeke
Redaktion autoglaser.de, smart-repair.de 30.03.2020