Felgenreparatur - Was ist erlaubt?
Laut dem Sonderausschuss "Räder und Reifen" des Bundesverkehrsministeriums ist die fachgerechte technische Wiederherstellung des Rades hinsichtlich optischer Defekte durch Polieren, örtliches Anschleifen, Verrunden von Kerben, eventuelles Füllen, Grundieren und Lackieren erlaubt.
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